Corona Schutzverordnung

Corona Schutzverordnung

Liebe Gäste

lt. Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gelten für den Einlass eines der 3 G – Nachweise in Verbindung mit einem Ausweisdokument.

  1. GEIMPFT (MIN. 14 TAGE NACH DER VOLLSTÄNDIGEN IMPFUNG ALS IMPFPASS ODER APP)

    ODER

  2. GENESEN (MIN. 28 TAGE – MAX. 6 MONATE ALS OFFIZIELLES ZERTIFIKAT)

    ODER

  3. GETESTET (NICHT ÄLTER ALS 24 STUNDEN ALS OFFIZIELLES ZERTIFIKAT)

Ihre
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Willkommen zu Spa by Marsha

Sorge für dich selbst, als wärst du die Liebe deines Lebens!